RHENUS LOGISTCS

Zusammenladeverbote

Bedeutung der Gefahreneinstufung an Hand der Verpackungsgruppen:


rote Kästchen = Zusammenladenverbot

X = Zusammenladung zugelassen

a = Zusammenladung mit Verträglichkeitsgruppe 1.4S zugelassen

b = Zusammenladung mit Rettungsmitteln der Klasse 9 (UN 2990 und 3072) zugelassen

*) Bei Zusammenladung verschiedener explosiver Stoffe gelten die Vorschriften aus Kapitel 7.5.2.2. des ADR.

 

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10.05.2012

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04.05.2012

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26.04.2012

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