Zusammenladeverbote
Bedeutung der Gefahreneinstufung an Hand der Verpackungsgruppen:

rote Kästchen = Zusammenladenverbot
X = Zusammenladung zugelassen
a = Zusammenladung mit Verträglichkeitsgruppe 1.4S zugelassen
b = Zusammenladung mit Rettungsmitteln der Klasse 9 (UN 2990 und 3072) zugelassen
*) Bei Zusammenladung verschiedener explosiver Stoffe gelten die Vorschriften aus Kapitel 7.5.2.2. des ADR.

