Container Trennvorschriften Seefracht

1 = "entfernt von"
2 = "getrennt von"
3 = "getrennt durch eine ganze Abteilung oder einen Laderaum von"
4 = "in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von"
X = wenn eine Trennung vorgeschrieben ist, ist sie in der Gefahrgutliste angegeben
* = siehe 7.2.7.2 in diesem Kapitel

