RHENUS LOGISTCS

Lkw Fahrverbot Portugal

Kein Fahrverbot für Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr.

 

Ausnahmen:

 

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht, die gefährliche Güter im nationalen Verkehr befördern, gilt folgendes Fahrverbot:

 

  • an Freitagen, Sonn- u. Feiertagen sowie am Vortag eines Feiertages von 18:00 - 21:00 Uhr
  • an Montagen von 7:00 - 10:00 Uhr, ausgenommen in den Monaten Juli und August, auf den Zufahrtsstraßen in Richtung Lissabon und Porto
  • ganzjährig im Gardunha-Tunnel

 

Örtliche Fahrverbote in den Innenstädten von Lissabon und Porto.

 

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Postadresse

Rhenus AG & Co. KG

Rhenus-Platz 1

59439 Holzwickede

 

Telefon +49 (0)2301 29-0

E-Mail info@de.rhenus.com


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