Lkw Fahrverbot Türkei
Fahrverbot an folgenden Tagen auf folgenden Strecken:
- an Sonn- u. Feiertagen und zu religiösen Anlässen (z.B. Ramadan)von 7.00 - 10.00 und von 17.00 - 22.00 Uhr auf einer Vielzahl von Hauptverkehrsstraßen und Brücken.
- an Sonn- u. Feiertagen von 7.00 - 10.00 Uhr auf der E5 zw. Edirne und Istanbulvon 17.00 - 22.00 Uhr in Gegenrichtung.
Die zu den gleichen Zeiten in größeren Städten bestehenden Fahrverbote sind z.T. aufgehoben, werden aber in der Praxis noch hin und wieder angewandt (und bei Kontrollen dann unter Strafe gestellt).
Betroffene Fahrzeuge: alle Lkw
Ausnahmen: Beförderung von lebenden Tieren und Obst und Gemüse
Erlaubnis durch eine Sondergenehmigung:
Sondergenehmigungen sind unter Angabe von Name, Klasse und Unterklasse des Gutes beim Ministerium für Öffentliche Arbeiten in Ankara oder über das Verbindungsbüro der türkischen Gewerbeorganisation U.N.D. in Kapikule zu beantragen:
Organisation des gewerblichen Straßengüterverkehrs
Uluslararasi Nakliyeciler Dernegi (UND)
Niepetiye Caddesi
Seheryildizi Sokak, No.10
TR-80630 Etiler/Istanbul
Tel.: 0090/212/287 1089, 287 0912/13, 287 0985
Fax: 0090/212/287 0980/81
Sitz in Kapikule
Londra Kamping Tesisleri
3 pasaj No. 8
TR-Kapikule/Edirne
Tel.: 0090/284/238 22 28
Fax: 0090/284/238 24 899
Verkehrsministerium
T.C. Ulastirma Bakanligi
Milli Kütüphane arkasi
91 Sokak 5
TR-Emek/Ankara
Tel.: 0090/312/212 67 30
Fax: 0090/312/212 43 00, 212 49 00

